Abfallwirtschaftgesetz

Genehmigungen rund um das Abfallwirtschaftgesetz

Leistungsumfang:
  • Deponiegenehmigungen für Erdaushubdeponien bis 100.000 m³ im vereinfachten Verfahren; oft auch als Nachnutzung für Schottergewinnungen oder Steinbrüchen
  • Deponieaufsicht für Bodenaushub-Deponien über 100.000 m³
  • Typengenehmigungen für Maschinen nach dem § 52 AWG einschließlich der erforderlichen Emissionsgutachten
  • Genehmigungen von ortsfesten Behandlungsanlagen nach § 37 AWG
  • Deponievermessungen (terrestrisch oder durch Befliegung)

Wie so oft auch, macht es die Kombination der angebotenen Leistungen. Eine Deponiegenehmigung braucht im Regelfall eine vernünftige Plangrundlage (Vermessung mit Tachymeter oder DGPS), eine 3d-Planung (Surpac) und entsprechende Immissionsgutachen (Immi; Lärm, Staub nach ÖNorm und TA Luft).

Auch hier gilt: Alles aus einer Hand.