Bergbauliches Immobilien Management

Den Erfahrungen der letzten Jahre zufolge gibt es einen großen Bedarf im Hinblick auf die Verwaltung von grundeigenen (§5) bzw. bergfreien (§3 Abs. 1 Ziffer 4) mineralischen Rohstoffen:

  • Erstellen und Beratung bei der Erstellung von Abbauverträgen für Abbauunternehmer und Grundeigentümer (aber niemals für beide gleichzeitig)
  • allgemeines Berechtigungswesen
  • Beratung bei der Abrechnung von bestehenden Abbauverträgen einschließlich Vertragskontrolle und Vertragsprüfung.
  • Gutachten über die mögliche Kontrolle von Abbaumengen, Qualitätsverteilungen etc.
  • „Rundum-Sorglos-Pakete“  für Grundeigentümer oder Bergbauunternehmer.

Auch hier gilt:
„Früh übt sich, wer nicht überbleiben will“.
„Ein guter Vertrag ist klar, offen und ehrlich und umfasst keine Fußangeln und Hintertüren.“

Damit sie auch Jahrzehnte später noch viel Freude damit haben und ein gutes Verhältnis zu Ihren Vertragspartnern.