Verantwortlicher Markscheider gemäß § 138 MinroG
- Führung des Bergbaukartenwerkes nach § 110 MinroG
- Erstellen von Lagerungskarten für Genehmigungsverfahren
- Berechtigungswesen (Freischürfe, Grubenrechte etc.)
- Vermessung von Abbaustätten; 3 D-Darstellung mithilfe modernster GPS-Technologie;
- Einmannvermessung mittels Robotik Tachymeter
- Drohnenbefliegung
- Substanzberechnungen; Berechnung von Abbaumengen für Pachtverträge etc.
- Integration Bergtechnik / Lärmberechnung / Staubemissionen / Geologie / Vermessung
Ein Markscheider ist kein Vermessungstechniker, sondern nach dem 4-Augen-Prinzip die rechte Hand des Betriebsleiters. Umso mehr ist bergmännisches Fachwissen auch beim Markscheider erforderlich.
Und wie der Name schon sagt, eine vernünftige Planung beginnt mit einem guten Plan!