Markscheidewesen

Verantwortlicher Markscheider gemäß § 138 MinroG

  • Führung des Bergbaukartenwerkes nach § 110 MinroG
  • Erstellen von Lagerungskarten für Genehmigungsverfahren
  • Berechtigungswesen (Freischürfe, Grubenrechte etc.)
  • Vermessung von Abbaustätten; 3 D-Darstellung mithilfe modernster GPS-Technologie;
  • Einmannvermessung mittels Robotik Tachymeter
  • Drohnenbefliegung
  • Substanzberechnungen; Berechnung von Abbaumengen für Pachtverträge etc.
  • Integration Bergtechnik / Lärmberechnung / Staubemissionen / Geologie / Vermessung

 

Ein Markscheider ist kein Vermessungstechniker, sondern nach dem 4-Augen-Prinzip die rechte Hand des Betriebsleiters. Umso mehr ist bergmännisches Fachwissen auch beim Markscheider erforderlich.

Und wie der Name schon sagt, eine vernünftige Planung beginnt mit einem guten Plan!